Führerscheinklassen
Klasse BF17 (PKW - Mindestalter 17 Jahre)
Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17 ". Du darfst nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Diese Auflage entfällt mit dem 18. Geburtstag. Dann bekommst Du den EU - Kartenführerschein.
Um als Begleiter zugelassen und eingetragen zu werden, muss man mind. 30 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein. Außerdem darf man nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.
Klasse B (PKW-Mindestalter 18)
Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, seit 19.01.2013.
Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse B 96
Die Klasse B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Seit 19.01.2013, Klasse B mit Schlüsselzahl 96. Es dürfen Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG gefahren werden. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Biometrisches Passbild
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: -
Klasse BE (PKW plus Anhänger - Mindestalter 18)
Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der Anhängerschein ist besonders für alle von Interesse, die aus beruflichen oder privaten Gründen einen schweren Anhänger ziehen. Eine Ausbildung für die Klasse B und BE im Rahmen eines gemeinsamen Führerscheinantrages ist möglich. Seit 19.01.2013, Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Klasse A (Motorrad - Mindestalter 24)
Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen. Für Personen unter 25 Jahren ist die Fahrerlaubnis in den ersten beiden Jahren nach dem Erwerb beschränkt auf Krafträder. Personen ab 25 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung. Seit 19.01.2013: KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter
zu a) 24 bzw. 20. bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter
zu a) 24 bzw. 20. bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A2 (Motorrad - Mindestalter 18)
Die Motorradklasse A gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf (nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung). Seit 19.01.2013, Krafträder bis 35 kW. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A1 (Leichtkraftrad - Mindestalter 16)
Den "kleinen" Motorradführerschein machen viele mit 16 Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. Seit 19.01.2013, LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³.
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse AM (Roller - Mindestalter 15)
Hier besteht zwar eine Beschränkung auf 50 bzw. 45 km/h, aber dennoch bist Du als Jugendlicher mobil. Ideal für alle Fahrten innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Seit 19.01.2013, ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Mofa (Mindestalter 15)
Seit 19.01.2013, Mofa, einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Biometrisches Passbild
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: TheorieprüfungBiometrisches Passbild
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Fahrschule Frank Dopf | Rudolf-Breitscheid-Straße 6 | 76189 Karlsruhe | Telefon 0721 68 07 73 55 | Email: fahrschule-dopf@web.de