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BUS-Ausbildung
Klasse D
Ein wichtiger Beruf: Als Busfahrer oder Busfahrerin arbeitest Du in einer besonders verantwortungsvollen Position, denn Du beförderst Personen sicher von A nach B. Hierfür ist der Busführerschein der Klasse D erforderlich.
Wir beraten dich auch gerne zu den verschiedenen staatlichen Fördermöglichkeiten, die für dich in Frage kommen. Ruf uns einfach an !
0721 68 07 73 55

Für welchen Bus-Führerschein interessierst Du Dich?
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Wähle deinen BUS-Führerschein
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(BUS - Führerschein für alle Busse + Anhänger bis 750 kg)
Voraussetzungen
Mindestalter
24 Jahre
- (23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation)
- (20 Jahre bei Berufsausbildung Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb)
Notwendiger Vorbesitz
Klasse B
Ausbildung
Theorie + Praxis
Prüfung
Theorie + Praxis
Nachweise zur Anmeldung
Personalausweis/Pass
Passbild
Augenärztliches Gutachten
Ärztliches Gutachen
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Ausbildung
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 18 Doppelstunden Zusatzstoff
- (12 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1, 8 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D1 oder C)
Praxis
- 45 Übungsstunden - Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- (33 Übungsstunden bei Vorbesitz Klasse B oder C1 über 2 Jahre)
- (14 Übungsstunden bei Vorbesitz Klasse C unter 2 Jahren)
- (7 Übungsstunden bei Vorbesitz Klasse C über 2 Jahre)
- (20 Übungsstunden bei Vorbesitz Klasse D1)
- Die endgültige Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
Prüfungen
Theorie
Fragebogen mit 37 Fragen
- ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- bei 2 falsch beantworteten Fragen mit der Wertigkeit 5 ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis
Dauer mindestens 85 Minuten
- Abfahrkontrolle
- Fahren innerorts
- außerorts auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
Sonstiges
Besonderheiten
- Der Busführerschein wird nur für fünf Jahre ausgestellt. Danach muss erneut das medizinische Gutachten vorgelegt werden
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(BUS - Führerschein für alle Busse + Anhänger über 750 kg)
Voraussetzungen
Mindestalter
24 Jahre
- (23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation)
- (20 Jahre bei Berufsausbildung Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb)
Notwendiger Vorbesitz
Klasse D
Ausbildung
Praxis
Prüfung
Praxis
Nachweise zur Anmeldung
Personalausweis/Pass
Passbild
Augenärztliches Gutachten
Ärztliches Gutachen
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Ausbildung
Theorie
- Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
- 4 Übungsstunden - Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde Dunkelheit
Prüfungen
Theorie
Keine Theorieprüfung
Praxis
Dauer mindestens 80 Minuten
- Sicherheitskontrolle am Anhänger
- Verbinden und Trennen
- Fahren innerorts
- außerorts auch Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
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